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Lfg. 2/04
5980 Funda, Karsten; Schappler-Scheele, Bernhard
Gefährdungsbeurteilungen in der Abfallwirtschaft
 
Der Gesetzgeber fordert im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Betriebssicherheits- und der Biostoffverordnung, zwingend die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch die Unternehmer. Um dieser Forderung nachzukommen, ist die Kenntnis möglicher Gefährdung, die auf die Mitarbeiter/-innen einwirken können, unabdingbar. Durch die Beurteilung der Arbeitsumgebung lassen sich Defizite erkennen und geeignete Maßnahmen ableiten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich in vielen Fällen den Gefährdungspotenzialen ohne großen Aufwand mit organisatorischen Mitteln entgegengewirkt lässt.
 Sachworte: ArbeitsschutzBiostoffverordnungGefährdungsanalyse
 
   
Gefährdungsbeurteilungen in der Abfallwirtschaft
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