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Lfg. 6/08
0144 Bimboes, Detlef; Braedt, Michael
REACH und Recycling – Nahtstelle zwischen Entsorgung und Stoffstrommanagement
 
Am 1. Juni 2007 ist mit der REACH-VO die bisher umfassendste Umweltverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Ihre Vorschriften gelten allerdings nicht für Abfälle. Soweit aber aus Abfällen Produkte gewonnen und außerhalb des Abfallrechts auf den Markt gebracht werden sollen, gelten die Anforderungen der REACH-VO. Einen Produktbegriff mit eigenständigen Anforderungen wird es künftig im Abfallrecht, so die bisherigen Beratungen zur Abfallrahmenrichtlinie, nicht mehr geben. Sowohl beim Vollzug der Vorschriften der REACH-VO als auch an deren Schnittstelle zum Abfallrecht ist derzeit noch eine ganze Reihe von z. T. schwierigen Problemen zu lösen. Das betrifft u. a. behördliche Zuständigkeiten beim Vollzug der REACH-Vorschriften, wann das Ende der Abfalleigenschaft erreicht ist und als was aufbereitete Abfälle chemikalienrechtlich einzustufen sind (Stoff, Zubereitung, Erzeugnis). Gleichzeitig bestehen für Recyclingunternehmen vielfach noch große Probleme, die Inhaltsstoffe ihrer Abfälle und daraus hergestellter Produkte genau zu charakterisieren und wie und auf welche Weise sie sich dafür erforderliche Informationen beschaffen können. Der vorliegende Artikel zieht eine erste Zwischenbilanz zu bisherigen Diskussionen, Problemen und Lösungsansätzen.
 Sachworte: AbfallbegriffBaustoffrecyclingChemikalien, ChemikalienbewertungEuropa (EU, EG, EWG)KunststoffabfallREACHStoffstrommanagementUmweltpolitikVerwertung
 
   
REACH und Recycling – Nahtstelle zwischen Entsorgung und Stoffstrommanagement
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