In Deutschland werden bislang rund 3,4 Mio. Mg Grünabfall und 3,9 Mio. Mg Biogut (= Küchen- und Gartenabfälle) bei privaten Haushalten getrennt erfasst und verwertet, während rund 4,8 Mio. Mg Organik immer noch als Restabfall entsorgt werden. Um die getrennte Erfassung flächendeckend auszubauen, ist aber nicht nur in den rund 60 Landkreisen, die bisher keine Biotonnensammlung planen, ein Erfassungssystem neu einzuführen. Es ist auch der Bestand in Richtung einer Steigerung der Erfassungsmengen zu optimieren. Anhand von Ergebnissen des UFOPLAN-Projektes „Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen“ untersucht dieser Beitrag zunächst die Einflussgrößen auf die getrennt erfasste Biogutmenge und quantifiziert die maßgeblichen Steuerungsgrößen zum Ausbau der getrennten Erfassung. Diese können auch genutzt werden, um die Miterfassung von Grüngut und bisher eigenkompostierter Mengen mit dem Sammelsystem Biotonne zu steuern. Bei der Richtungsbestimmung ist zu hinterfragen, ob der bisher auch kostenmotivierte hohe Stellenwert der Eigenkompostierung und Eigenverwertung noch mit der Praxis übereinstimmt. Erste Arbeitsergebnisse zeigen, dass im Falle einer hochwertigen Verwertung die Mengenverlagerung in die Biotonne positive Effekte (Minderung von Treibhausgasemissionen, Reduzierung der Überdüngung) bewirken kann.
Die Abschätzung der mittels Biotonne bundesweit erfassbaren Biogutmenge mittels Szenarioberechnung zeigt, dass die Erfassungsmenge je nach Anschlussgrad an die Biotonne (zwischen 70 und 100 %) um 2,5 bis 5,2 Mio. Mg/a gesteigert werden kann. Um gleichzeitig die Kaskadennutzung auszubauen, ist es wünschenswert, von der Gestaltungsmöglichkeit des § 8 Abs. 2 KrWG Gebrauch zu machen und die Rahmenbedingungen für eine hochwertige Verwertung von Biogut bundeseinheitlich festzulegen.
|