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Lfg. 1/15
8033 Behrend, Stefan
Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit anhand typischer Schadstoffparameter
Classification of waste as hazardous on the basis of typical pollutants
 
In einer Vielzahl von Fällen ist dem Abfallerzeuger die genaue Zusammensetzung seines Abfalls nicht unmittelbar bekannt. Handelt es sich nicht um Abfälle aus der Verwendung von Produkten, die einer chemikalienrechtlichen Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht unterliegen, oder um Abfälle aus Produktionsprozessen, in denen solche definierten Produkte eingesetzt werden, so sind auch die relevanten Inhaltsstoffe meist nicht offensichtlich erkennbar. Diese eingestuften Inhaltsstoffe sind es jedoch, die auch die Gefährlichkeit des Abfalls ausmachen und insofern für seine Einstufung ermittelt oder zumindest plausibel abgeleitet werden müssen. Hierbei kann auf chemisch-analytische Verfahren zur Untersuchung auf den Gehalt bestimmter Schadstoffparameter abgestellt werden, die auch in abfallrechtlichen Vorgaben und der abfallwirtschaftlichen Praxis relevant sind. Dabei sind allerdings die erzielten Ergebnisse auf die Zwecke der Einstufung zu reflektieren. Sprich: Nicht hinter jedem abfallwirtschaftlich dargestellten Parameter verbirgt sich auch ein Stoff, der die Gefährlichkeit des untersuchten Abfalls begründet. Der vorliegende Beitrag stellt Ansätze dar, wie diese Fragestellung bei der Einstufung von Abfällen durch die Erzeuger gehandhabt werden kann. Er schließt damit unmittelbar an die Beiträge unter Kennzeichen 8031 und 8032 des Müll-Handbuches an und komplettiert die Aussagen zur Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit.
 
In many cases, the waste producer does not know the exact composition of his waste. If the waste does not result from the consumption of goods with a chemical classification and labelling or from production processes where such goods were used, the content of the waste is mostly not obvious. But this waste content is decisive for the hazardousness of wastes, so the content has to be determined or at least plausibly derived. Therefore, chemical analytical methods for testing certain waste-typical pollutants can be used. The results of such test methods shall be reflected on the purpose of waste classification. This means: Not every parameter which is relevant in waste management represents a substance that justifies the hazardousness of the checked waste. This contribution describes possible solutions to consider this relevant question in cases of waste classification by the waste producer. It succeeds directly the remarks in contribution no. 8031 und 8032 of the Müll-Handbuch and completes the statements on the waste classification according to their hazardousness.

waste classification by hazardousness – waste specific pollutants – concentration limit values and orientation values – waste and chemicals‘ legislation – hazardous wastes
 Sachworte: Abfälle, gefährlicheChemikalienrecht
 
   
Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit anhand typischer Schadstoffparameter
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