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Lfg. 4/08
8412 Komorowski, Alexis v.
Nachweis- und Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
 
Durch die Nachweis- und Registerführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle sollen die zuständigen Verwaltungsbehörden in die Lage versetzt werden, den Lauf vor allem gefährlicher Abfälle von ihrer Entstehung bis zu ihrer abschließenden Entsorgung zumindest nachträglich zu kontrollieren. Das nachweisrechtliche Pflichtenregime ist freilich kein einheitliches, sondern zeichnet sich durch hochgradige Differenziertheit aus. Andernfalls würde es der Vielgestaltigkeit der abfallwirtschaftlichen Realität nicht gerecht. Der Beitrag unternimmt es, einen vollständigen Überblick über das fein verästelte Recht der Nachweis- und Registerführung zu bieten; lediglich das an anderer Stelle behandelte elektronische Verfahren bleibt ausgespart. So weckt ein historischer Abriss Verständnis für die heutigen nachweisrechtlichen Strukturen. Der Überblick über die verschiedenen nachweisrechtlichen Regelungsebenen verdeutlicht, dass das Recht der Nachweis- und Registerführung zwar auch heute noch schwerpunktmäßig auf der Verordnungsebene angesiedelt ist. Jedoch kommt den nachweisrechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und des KrW-/AbfG wie auch den behördenintern bindenden Verwaltungsvorschriften zunehmend Bedeutung zu. Schwerpunkt des Beitrags ist die gleichermaßen systematische wie problemorientierte Darstellung der Nachweis- und Registerführung nach der Nachweisverordnung.
 Sachworte: Abfälle, gefährlicheAbfallrechtEntsorgungsfachbetrieb
 
   
Nachweis- und Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
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