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Lfg. 1/08
8309 Wuttke, Joachim
Grenzüberschreitende Abfallverbringung – Völkerrechtliche Grundlagen: Basler Übereinkommen und OECD-Ratsbeschluss
 
Mitte der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts kam es, als die ersten Engpässe bei der Entsorgung von "Sonderabfällen" auftraten, zu so genannten "Giftmüllskandalen", da keine hinreichende Entsorgungsinfrastruktur für gefährliche Abfälle verfügbar war. Dies führte zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Entsorgung derartiger Abfälle und resultierte auch in illegaler Entsorgung im In und Ausland. Vor diesem Hintergrund wurde das Basler Übereinkommen erarbeitet, um die Verbringung gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer einzuschränken. Parallel zum Basler Übereinkommen wurde von der OECD für die OECD-Staaten mit dem OECD-Ratsbeschluss ein System für die Notifizierung, Identifizierung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung geschaffen. Beide Regelungen wurden von der EU mit einer "Verbringungsverordnung" in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
 Sachworte: AbfallverbringungBasler ÜbereinkommenElektro-, Elektronikaltgeräte (WEEE)
 
   
Grenzüberschreitende Abfallverbringung – Völkerrechtliche Grundlagen: Basler Übereinkommen und OECD-Ratsbeschluss
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