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Lfg. 7/00
1575 Cantner, Jochen
Entgeltung von "Erfüllungsgehilfen" in der öffentlichen Abfallentsorgung
 
Für eine Einbindung Dritter als "Erfüllungsgehilfen" in das Aufgabenspektrum der öffentlichen Abfallentsorgung werden im Abfallrecht diverse Möglichkeiten eingeräumt. Weitgehend unbestimmt bleibt dabei, in welcher Form diese Dritten von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu entgelten sind. Als allgemeine, aber auch für den Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung maßgebliche Norm lässt sich indessen das öffentliche Preisrecht benennen, welches in Abhängigkeit der Marktcharakteristika verschiedene Preistypen in einer Anwendungsreihenfolge vorsieht. Speziell für sog. Selbstkostenpreis existieren dabei konkrete Kalkulationsvorgaben vor allem für den Mengen- und Wertansatz kalkulatorischer Kostenarten.
 Sachworte: AbfallrechtDeponie, DeponierungDeponienachsorgeEntsorgungGebührenGebührenbedarfsrechnungKostenÖkonomie, ökonomische InstrumenteOrganisationsform
 
   
Entgeltung von
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