Weitere Fassungen
- Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1309)
- Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901)
- Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699, 1709)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 5)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeine BestimmungenKapitel 2
Bewirtschaftung von GewässernAbschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
§ 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
§ 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
§ 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
§ 40 Träger der Unterhaltungslast
Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern§ 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
Abschnitt 3a
Bewirtschaftung von Meeresgewässern§ 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
§ 45b Zustand der Meeresgewässer
§ 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
§ 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche BestimmungenAbschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz§ 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
§ 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte§ 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten§ 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
§ 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
Abschnitt 6
Hochwasserschutz§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
§ 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsbieten
§ 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
§ 78d Hochwasserentstehungsgebiete
Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation§ 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
Abschnitt 8
Haftung für GewässerveränderungenAbschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen§ 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
§ 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
§ 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
§ 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht§ 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
Kapitel 5
Gewässeraufsicht§ 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
§ 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
§ 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen§ 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
§ 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11)
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik