Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 15. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 83)
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003, Nds. GVBl. S. 273, zuletzt geändert am 2. März 2017, Nds. GVBl. S. 48, 51
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003, Nds. GVBl. S. 273, zuletzt geändert am 31. Oktober 2013, Nds. GVBl. S. 254
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88, 104)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen (Abfallwirtschaft)§ 1 Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land
Zweiter Teil
Abfallbewirtschaftung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger§ 6 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
§ 7 Trennung und Verwertung von Abfällen
§ 10 Verbotswidrig lagernde Abfälle
§ 11 Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung
Dritter Teil
Bewirtschaftung und Überwachung von SonderabfällenVierter Teil
Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm§ 21 Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm
§ 22 Verbindlichkeit von Festlegungen in den Abfallwirtschaftsplänen
§ 23 Verbringen von Abfällen in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen
§ 24 Verbringung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens
Fünfter Teil
AbfallentsorgungsanlagenSechster Teil
Entladung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen§ 33 Hafenauffangeinrichtungen
§ 34 Schiffsabfallbewirtschaftungspläne, Informationen
§ 35 Entladung von Schiffsabfällen
Siebenter Teil
Gefahrenabwehr, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Kosten§ 44 Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften