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Lfg. 1/16
3981 Hanke, Horst
Rechtlicher Rahmen des kommunalen Winterdienstes – Stand 2015
Legal framework of the municipal winter maintenance – Status 2015
 
Die Rechtslage im kommunalen Winterdienst ist dadurch geprägt, dass es nur wenige echte gesetzliche Grundlagen gibt. Diese Regelungen in den Straßen- bzw. Straßenreinigungsgesetzen der Länder sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind sehr allgemein. Ihre Auslegung erfolgt oftmals durch die Gerichte. Hierbei hat die Ständige Rechtsprechung in den letzten Jahren sehr dezidierte Anforderungen an den Winterdienst entwickelt. Eine große Rolle spielen hierbei auch Regelwerke für den Winterdienst (insbesondere das Merkblatt Winterdienst), da diese als anerkannte Regeln der Technik Maßstäbe setzen, an denen man sich orientieren sollte.

In den nachgeordneten Beiträgen werden die diesbezüglichen Regelungen und die einschlägigen Gerichtsurteile hinsichtlich Räum- und Streupflicht (Kz. 3981.01) auf betroffenen Verkehrsflächen und Verpflichtungszeiträume sowie der Streustoffe zitiert.

Winterdienstverpflichtungen insbesondere auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen können per Winterdienst-Satzung auch auf die Anlieger übertragen werden. In einem weiteren nachgeordneten Beitrag (Kz. 3981.02) werden die wichtigsten Aspekte hinsichtlich Art und Umfang der Übertragung von Winterdienstpflichten auf Anlieger und die bei der Kommune verbleibenden Pflichten und Verantwortlichkeiten beschrieben.
 
The legal situation in the municipal winter service is shaped by the fact that there are only few genuine legal regulations. Regulations derived from the road laws or street sweeping laws of the German Länder as well as in the Civil Code (BGB) are very common. The interpretation of these rules is monitored by the courts. The settled case law has developed very clearly defined requirements for winter maintenance in recent years. Rules for winter maintenance (especially the Merkblatt Winterdienst) played a big role, since these set standards as accepted codes of practice, taking them as reference.

In the downstream contributions the referring regulations are described and the relevant court cases relating to the concerned traffic areas and commitment periods concerning snow clearing obligation and obligation to grit (No. 3981.01) to affected traffic areas and commitment periods and the scattering materials are cited.

Winter service obligations especially on sidewalks and pedestrian crossings can be transferred to residents per winter service statutes. In the third downstream contribution (No. 3981.02) the most important aspects concerning the nature and extent of the transfer as well as the duties and responsibilities remaining at the municipality are described.
 Sachworte: Winterdienst
 
   
Rechtlicher Rahmen des kommunalen Winterdienstes – Stand 2015
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